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Ultraleichtfliegen (SPL) – Voraussetzungen für die Ausbildung

Die Ausbildung zum Ultraleichtpiloten ist in Deutschland durch den Deutschen Aero Club (DAeC) bzw. den Deutschen Ultraleichtflugverband (DULV) geregelt.

Die Anforderungen sind vergleichsweise niedrigschwellig, was den SPL zu einer attraktiven Lizenz für Einsteiger macht.

Voraussetzungen für die Ultraleichtflug-Lizenz (SPL)

Kategorie Voraussetzungen / Anforderungen Hinweise / Ergänzungen
Alter Mindestalter Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
Mindestalter Lizenz: 17 Jahre
Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigen
Gesundheit / Medical UL-Medical oder LAPL-Medical UL-Medical ist weniger aufwendig und speziell für UL-Piloten
Zuverlässigkeit ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung) Wird bei der Luftfahrtbehörde beantragt; notwendig zur Lizenz
Sprachliche Voraussetzungen BZF II (deutsch) oder BZF I (englisch) Kann während der Ausbildung erworben werden
Ausbildung allgemein Theorie- und Praxisausbildung an einer UL-Flugschule Die Website bietet Informationen – es werden selbst keine Ausbildungen angeboten
Theorie Fächer wie Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik, Human Factors Umfang: ca. 60–80 Stunden (je nach Flugschule)
Praxis Mindestens 30 Flugstunden, davon mind. 5 Stunden Solo Enthält u. a. Überlandflüge, Notverfahren, Navigation
Prüfungen Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung im Ultraleichtflugzeug
Abnahme durch Prüfer der Verbände (z. B. DAeC oder DULV)
Dokumente Personalausweis oder Reisepass
Passfoto
Tauglichkeitszeugnis
Flugbuch
Flugbuch dient der Dokumentation aller Ausbildungs- und Flugstunden
Zusätzliche Nachweise ggf. Nachweis über Schwimmfähigkeit Besonders bei ULs mit Wasser- oder Notwasserungsmöglichkeiten relevant
Organisationen Deutsche Luftsportverbände (z. B. DAeC, DULV) Diese Verbände regeln in Deutschland die UL-Ausbildung und Prüfungen
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