Voraussetzungen für den Erwerb der LAPL(H)
Um mit der Ausbildung zur Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz für Hubschrauber (LAPL(H)) beginnen zu können, müssen angehende Piloten einige gesetzliche und organisatorische Anforderungen erfüllen. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Bewerber gesundheitlich geeignet sind, die nötige theoretische Grundlage mitbringen und ausreichend praktische Erfahrung sammeln, bevor sie eigenständig einen Hubschrauber steuern.
Voraussetzungen LAPL(H)
| Kategorie | Voraussetzung |
|---|---|
| Mindestalter | 16 Jahre für den ersten Alleinflug, 17 Jahre zur Lizenzprüfung |
| Gesundheitliche Tauglichkeit | Tauglichkeitszeugnis Klasse LAPL (weniger strenge Anforderungen als Klasse 2) |
| Flugunterricht | Mindestens 40 Flugstunden, davon: – 35 Stunden mit Fluglehrer – 10 Stunden überwachte Solo-Flüge (mind. 5 Stunden Alleinflugzeit) |
| Theorieausbildung | Ausbildung und Prüfung in allen EASA-Fächern (z. B. Navigation, Meteorologie, Luftrecht, Technik u. a.) |
| Flugfertigkeitenprüfung | Praktische Prüfung mit einem Prüfer (Skill Test) auf dem entsprechenden Hubschraubermuster |
| Sprachkenntnisse (ICAO) | Mindestens Level 4 für englischsprachige Funkkommunikation (empfohlen auch bei überwiegend deutschsprachigem Funk) |
| Wohnsitz / Zuständigkeit | Ausbildung und Lizenzvergabe über eine vom LBA zugelassene Flugschule |

