LAPL(A) – Voraussetzungen für die Light Aircraft Pilot Licence
Voraussetzungen stehen bei der LAPL(A) im Mittelpunkt der Ausbildung. Bewerber müssen mindestens 16 Jahre alt sein, für den Lizenzerhalt 17 Jahre, sowie ein gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse LAPL besitzen.
Zusätzlich sind grundlegende Englischkenntnisse, der erfolgreiche Abschluss der theoretischen Prüfung und eine festgelegte Mindestanzahl an Flugstunden erforderlich.
Außerdem ist eine praktische Flugprüfung mit einem Prüfer vorgeschrieben, bei der Start, Navigation, Notverfahren und sichere Landungen nachgewiesen werden müssen, um die fliegerische Kompetenz abschließend zu bestätigen.
Übersicht der LAPL(A)-Voraussetzungen
| Bereich | Voraussetzung |
|---|---|
| Mindestalter | 16 Jahre für den ersten Alleinflug, 17 Jahre für die LAPL(A)-Lizenz |
| Medizinische Tauglichkeit | LAPL Medical gemäß EASA-Verordnung (weniger streng als Class 2) |
| Vorbildung | Keine schulische oder berufliche Vorbildung erforderlich |
| Sprachkenntnisse | Language Proficiency in Deutsch oder Englisch, mindestens Level 4 |
| Theoretische Kenntnisse | Abschluss der theoretischen LAPL(A)-Prüfung bei der Luftfahrtbehörde |
| Praktische Flugerfahrung | Mindestens 30 Flugstunden, davon 15 Stunden mit Fluglehrer und 6 Stunden Solo |
| Gesetzliche Kenntnisse | Grundkenntnisse in LuftVO, SERA und weiteren luftrechtlichen Vorschriften |
| Ausbildungsort | Ausbildung an einer zugelassenen ATO oder DTO innerhalb der EU |
Weitere Hinweise zur LAPL(A)-Ausbildung
Medizinische Anforderungen
Das LAPL-Medical ist speziell für Freizeitpiloten ausgelegt. Die Anforderungen sind weniger streng als beim PPL(A), dennoch müssen allgemeine Gesundheitsstandards erfüllt sein, um ein sicheres Führen eines Luftfahrzeugs zu gewährleisten.


