PPL(A) – Prüfungen
Die PPL(A) (Private Pilot Licence – Aeroplane) ist die weltweit verbreitete Privatpilotenlizenz gemäß EASA-Regelwerk. Sie erlaubt das Führen einmotoriger Flugzeuge zu nichtgewerblichen Zwecken.
Auf dem Weg zur Lizenz müssen Bewerber sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen bestehen. Nachfolgend finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der Prüfungsanforderungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Prüfungen, deren Bestehen zwingende Voraussetzung für die Lizenzerteilung ist.
Die Theorieprüfung besteht aus mehreren Einzelfächern, während die praktische Prüfung einen vollständigen Prüfungsflug mit einem Prüfer umfasst.
Theoretische PPL(A)-Prüfung
Die Theorieprüfung erfolgt bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Sie besteht aus multiple-choice-Fragen in mehreren Fächern. Der Fragenkatalog ist europaweit harmonisiert und umfasst alle relevanten Themen der allgemeinen Luftfahrt.
Inhalte der Theorie
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Luftrecht
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Menschliches Leistungsvermögen
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Meteorologie
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Kommunikation (VFR)
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Flugleistung & Flugplanung
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Allgemeine Luftfahrzeugkunde
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Navigation
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Betriebliche Verfahren
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Grundlagen des Fliegens
Die Prüfungen können einzeln oder in Blöcken abgelegt werden. Bestanden ist ein Fach, wenn mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden. Alle Teilprüfungen müssen innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.
Praktische PPL(A)-Prüfung
Nach Abschluss der Theorie und der offiziellen Flugausbildung folgt die praktische Prüfung (Skill Test). Ein Prüfer der Behörde beurteilt dabei das fliegerische Können und die sichere Beherrschung des Flugzeugs. Die Prüfung findet auf dem Flugzeugtyp statt, auf dem der Großteil der Ausbildung absolviert wurde.
Inhalte der praktischen Prüfung
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Vorbereitung des Flugzeugs (Preflight Check)
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Navigation (Streckenflug)
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Platzrundenverfahren
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Normal- und Kurzstart / -landung
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Verhalten bei simulierten Notfällen
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Steilkurven, Langsamflug, Strömungsabriss-Erkennung
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Funkverfahren während des Fluges
Zum Bestehen muss der Kandidat alle Manöver sicher, kontrolliert und nach Vorgaben durchführen.
Prüfungsbestandteile der PPL(A)
| Bereich | Inhalte | Anforderungen |
|---|---|---|
| Theorieprüfung | Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Flugzeugkunde, Kommunikation, Betriebliche Verfahren, Flugleistung & -planung, Grundlagen des Fliegens, Human Factors |
Multiple-Choice-Prüfung, mindestens 75 % richtige Antworten pro Fach; alle Fächer innerhalb von 18 Monaten abzuschließen |
| Funksprechzeugnis (BZF) | Sprechfunk auf Deutsch (BZF II) und/oder Englisch (BZF I) für Flüge im kontrollierten Luftraum |
Separates Sprechfunk-Examen bei der Bundesnetzagentur; erforderlich für Teilnahmen am kontrollierten Luftverkehr |
| Praktische Ausbildung | Mindestens 45 Flugstunden (inkl. Solo-Flügen, Navigationsflügen, Platzrunden); Schulung auf einem einmotorigen Kolbenflugzeug (SEP) |
Vollständige Dokumentation im Flugbuch; Ausbildungsabschluss durch Flugschule/Ausbildungsleiter als Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung |
| Praktische Prüfung (Skill Test) | Flugvorbereitung, Navigation, Starts und Landungen, Notverfahren, Standardflugmanöver, Funkverkehr |
Sicherer und regelkonformer Umgang mit Flugzeug und Luftraum; Bewertung durch anerkannten Prüfer der Luftfahrtbehörde |


