PPL (A) – Voraussetzungen für die Privatpilotenlizenz
Die Privatpilotenlizenz PPL (A) ermöglicht das Führen einmotoriger Flugzeuge zu rein privaten, nicht gewerblichen Zwecken. Bevor angehende Pilotinnen und Piloten mit der Ausbildung beginnen, müssen einige persönliche, medizinische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein. Die folgenden Informationen bieten einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen in Deutschland.
Übersicht der wichtigsten Voraussetzungen
| Kategorie | Voraussetzung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Mindestalter | 16 Jahre für den ersten Alleinflug (Solo) | Start der Ausbildung auch früher möglich, Solo-Flug erst ab 16 Jahren. |
| Mindestalter | 17 Jahre für den Lizenzerhalt | Die PPL(A)-Lizenz wird erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres ausgestellt. |
| Sprachkenntnisse | ICAO Sprachprüfung (mind. Level 4) | In der Regel Englisch; Deutsch je nach Flugschule und Einsatzgebiet im Funk möglich. |
| Medizinische Tauglichkeit | Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 | Ärztliche Untersuchung durch einen zugelassenen Fliegerarzt (Sehtest, Allgemeinuntersuchung, etc.). |
| Zuverlässigkeit | Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) | In Deutschland in der Regel für eigenverantwortliches Fliegen erforderlich. |
| Führungszeugnis | Je nach Flugschule/Verein | Einige Vereine oder Flugschulen verlangen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis. |
| Motivation & Lernbereitschaft | Keine formale Vorgabe | Wichtige persönliche Voraussetzung, um Theorieunterricht und praktische Schulung erfolgreich zu absolvieren. |
Medizinische Voraussetzungen (Tauglichkeitszeugnis Klasse 2)
Für die Ausbildung wird ein Medical Klasse 2 benötigt. Dieses bestätigt die gesundheitliche Eignung und umfasst u.a.:
-
Sehtest (inkl. Farbsehen)
-
allgemeine körperliche Untersuchung
-
Hörtest
-
Blutdruck- und Herzuntersuchung
Das Tauglichkeitszeugnis kann bei zugelassenen flugmedizinischen Untersuchungsstellen oder speziell qualifizierten Ärzten beantragt werden.
Sprachvoraussetzungen (ICAO Language Proficiency)
Für den Funkverkehr ist der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse erforderlich. In der Regel betrifft dies:
-
Englisch (ICAO Level 4–6)
-
Deutsch, sofern im deutschen Luftraum genutzt
Die Sprachprüfung kann vor oder während der Ausbildung abgelegt werden, spätestens jedoch vor der praktischen Prüfung.

