Voraussetzungen & Lizenz – wer darf Kunstflug machen
Segelflug-Kunstflug umfasst Manöver wie Looping, Rolle, Rückenflug, Trudeln oder Turn. Für diese Figuren reicht die normale Segelfluglizenz nicht aus – man benötigt eine zusätzliche Kunstflugberechtigung.
Voraussetzungen für die Kunstflugberechtigung (Deutschland)
Für die Segelflug-Kunstflugberechtigung gelten typischerweise folgende Anforderungen:
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Gültige Segelfluglizenz (SPL) muss bereits vorhanden sein.
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Flugerfahrung nach Lizenz:
Mindestens 30 Flugstunden oder 120 Starts als verantwortlicher Pilot. -
Theoretische Ausbildung:
Aerodynamik im Kunstflug, Belastungen, Sicherheitsverfahren, Luftraumregeln, Notverfahren. -
Praktische Ausbildung:
Mindestens 5 Stunden oder ca. 20 Kunstflugstarts mit Lehrer.
Gelehrt werden u. a.: Looping, Rolle, Turn, Rückenflug, Trudeln, hochgezogene Kurven, kombinierte Figuren. -
Abschlussprüfung:
Ein Prüfungsflug, bei dem definierte Kunstflugfiguren sicher vorgeflogen werden.
Die Vorgaben orientieren sich an den gängigen europäischen FCL-Regeln und den Richtlinien des DAeC.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Flugschule, Verein und Flugplatz deutlich. Typische Größenordnungen:
1. Kursgebühren
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Vereins- oder Verbandslehrgänge: ca. 150–350 € Teilnahmegebühr.
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Kommerzielle Flugschulen: teilweise höhere Paketpreise.
2. Flug- und Schleppkosten
Oft der größte Teil der Gesamtausgaben:
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F-Schleps: je nach Platz etwa 40–70 € pro Schlepp.
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Segelflugzeugnutzung: häufig 0–25 € pro Flug, je nach Verein/Flugzeugtyp.
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Für 20 Kunstflugstarts kommen realistisch 600–1.500 € zusammen.
3. Weitere mögliche Kosten
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Vereinsbeitrag oder Gastgebühr
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Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
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ggf. Materialkosten (Handschuhe, Kunstfluggurtzeug etc.)
➡️ Gesamtkosten in den meisten Fällen:
Ca. 800–2.000 €, abhängig von Verein, Schleppkosten und Anzahl der Trainingsstarts.


